Hallo Leute, DIE HECKE ... immer wieder im Gespräch  

hier hat sich unsere Vereinsfachberaterin Denise Gedanken gemacht und kurz interessante  Infos zusammengefasst  


Hecken schneiden - allgemeines -

 

  • Hecken sind lebende, grüne Begrenzungselemente, die die Parzellen zu den Wegen abgrenzen.

  • Bei der Auswahl geeigneter Heckenpflanzen sind aus ökologischen Aspekten heimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden.

  • Zudem bieten einheimische Hecken Vögeln einen besseren Nist- und Rückzugsraum und dienen außerdem als Nahrungsquelle.

  • Hinter der Hecke sind dichte, auch heckenartige, Gehölzpflanzungen nicht gestattet.

 

Hecken schneiden - warum? -

 

  • Bei Kleingärten handelt es sich um Naherholungsgebiete

die Gärten sollen daher auch von außen einsehbar sein, um Spaziergängern eine Anteilnahme an deren Schönheit zu gewähren.

  • Damit die Hecke den Blick nicht behindert, darf sie die Höhe von maximal 1,10 m nicht überschreiten.

  • Im Bereich des Sitzplatzes ist eine Sichtschutzhecke mit einer Höhe von maximal 1,80 m zulässig.

 

Hecken schneiden - so geht's -

 

  • Um nach der Pflanzung eine dichte Hecke heranzuziehen, solltet ihr die jungen Heckenpflanzen im ersten Jahr kräftig bis auf 60 cm Höhe zurückschneiden.

  • Je nach Triebwachstum wird die Hecke dann durch Formschnitt schrittweise bis zu einer End Höhe von 1,10 m aufgebaut.

  • Damit die Hecke mit ausreichend Licht versorgt wird, empfehlen wir eine Breite von 50 cm.

  • Die Breite hat den Vorteil, dass ihr gut von beiden Seiten an die Hecke kommt und auch wild eingewachsene Gehölze leicht entfernen könnt.

 

Hecken schneiden - wann? -

 

  • Um eure Hecken zu pflegen und um euch die Arbeit etwas leichter zu machen,

    empfehlen wir euch die Hecken am besten zweimal pro Jahr zu schneiden.

  • Der erste Schnitt sollte möglichst bis Ende Februar vorgenommen werden.

  • Der zweite Schnitt erfolgt dann frühestens ab dem 24. Juni.

    Hierbei solltet ihr allerdings vor dem Schnitt die Hecke unbedingt auf tierische Bewohner kontrollieren

  • Ein Formschnitt! ist zu jeder Zeit möglich. Aber auch hier gilt: Achtet auf Vögel, Nistplätze und andere Tiere!

  • Wichtig: In der Zeit vom 01. März bis zum 30. September ist es aus Artenschutzgründen verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze, abzuschneiden, zu beseitigen oder auf den Stock zu setzen

 

Hecken schneiden - noch Fragen? -

 

 

Dann meldet euch gerne bei unseren Fachberatern oder schreibt uns eine E-Mail an vereinsfachberater@gmx.de



Hallo Gartenfreunde & Freundinnen, 

 

Zum Leidwesen ALLER müssen wir immer wieder feststellen, dass es Gartenfreunde gibt, die WISSENTLICH und RÜCKSICHTSLOS Ihren Baum- Grün und Grasschnitt im VEREINSGELÄNDE z.B. BIOTOPE / PARKPLATZ – und FREIGÄRTEN ablegen, in der Hoffnung das "Zeug" schnell los zu werden um vielleicht Zeit oder Geld zu sparen.

JEDER Pächter weiß davon, aber "KEINER" war es.

Dieser Pächter Namens "KEINER" hat leider nicht verstanden, dass es für die gesamte Gemeinschaft teuer wird.

Solcherlei unfachmännisch abgelegten wild wachsende "Haufen" richten nicht nur Schaden an, sondern werden über kurz oder lang von allen Mitgliedern bezahlt werden müssen.

Das bedeutet, es müssen Firmen hinzugezogen werden um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. DIES ist sehr KOSTSPIELIG. Diese Gelder werden auf alle Mitglieder umgelegt werden müssen.

Schaut Euch z.B. BITTE die Flächen Einfahrt Verein links neben dem Container, Biotop im Goldrenettenweg 8-11, Mirabellenweg 13 oder Parkplatz Höhe Wasserlöse an. HIER kann jeder deutlich sehen was gemeint ist.

Diese Ablagerungen können und werden NICHT in der Gemeinschaftsarbeitszeit bewältigt werden.

Weiter kann jeder deutlich erkennen, dass durch das unfachmännische ablegen, alles darum und darin befindliche Wachstum bis zur Wurzel von Sträuchern oder Bäumen erstickt wird.

Bleibt zum Schluss noch zu erwähnen das jeder Gärtner darüber Informiert wurde UND jeder inklusive dem Pächter Namens „Keiner“ Bescheid weiß, dass diese Ablagerungen SO NICHT VERROTTEN können.

VIELEN Dank an "KEINER"

 

Euer Vorstand.


Hallo Gartenfreunde,

 

da wir feststellen, dass zum Thema Asbest o.ä. viele Unsicherheiten bestehen, haben wir unserem Klugschiss folgende Infos hinzugefügt: 

 

Beim Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern können gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.

Diese können Haut-, Atemwegs- und Augenreizungen verursachen und Krebs erzeugen.

Lassen Sie diese Abfälle deshalb möglichst von Fachfirmen entsorgen.

 

Asbest und künstliche Mineralfasern werden aufgrund ihres Gefährdungspotentials

nur auf der Recycling-Station Blockland angenommen.

Adresse: Fahrwiesendamm 100, 28219 Bremen Öffnungszeiten: Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr/Sa 8:00–13:00 Uhr

 

Das sind asbesthaltige Abfälle

  • Dach-,

  • Fassaden-

  • und Bauplatten aus Asbestzement •

  • Leitungsrohre • Blumenkästen und -kübel

  • Fußbodenbeläge

  • Hitzeschilde wie z.B. in Nachtspeicheröfen

     

Das sind künstliche Mineralfasern

  • Filze, Vliese und Matten zur Wärme- und Schalldämmung, auch Glas- oder Steinwolle genannt.

Nicht verpackte Abfälle werden nicht angenommen Es besteht die Möglichkeit, geeignete Verpackungsmaterialien bei der Recycling-Station Blockland käuflich zu erwerben.

 

Asbest und künstliche Mineralfasern Hinweise zur Anlieferung

 

  • Bei der Anlieferung von Asbest und künstlichen Mineralfasern an der Bauabfallannahme auf der Recycling-Station Blockland beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Asbest und künstliche Mineralfasern können nur bis zu einer Menge von 1 m3 bei der Recycling-Station abgegeben werden.

  • Asbest und künstliche Mineralfasern müssen so vorbehandelt, verpackt und transportiert werden, dass eine Staubbildung verhindert wird. Vor dem Verpacken soll der Asbest mit Wasser befeuchtet werden.

  • Asbest und künstliche Mineralfasern müssen getrennt von anderen Abfällen in einer reißfesten Kunststoffverpackung (z.B. Gewebesäcke, Big-Bags, Kunststofffolien) angeliefert werden.

  • Beachten Sie bei der Verpackung, dass Sie Folien überlappen lassen und die Stöße mit Klebeband verkleben.

  • Die Verpackungen müssen so geeignet sein, dass sie während des Um- und Entladens nicht zerreißen.

  • Die Paketgrößen sind so zu wählen, dass sie vom Anlieferer eigenhändig in die Container umgeladen werden können.

Abhängig von der Menge gelten nachfolgende Gebühren pro Anlieferung von Asbest und künstlichen Mineralfasern                   (Bauabfälle):

  • Bis 100 Liter: 4,00 Euro

  • Bis 500 Liter: 10,00 Euro

  • Bis 1.000 Liter: 20,00 Euro 

Quelle:

 

Die Bremer Stadtreinigung - Suchergebnis von Asbest entsorgen (die-bremer-stadtreinigung.de)


Hallo Gartenfreunde und Besucher,

 

aus aktuellem Anlass widmen wir uns heute dem Thema der Gartenordnung Punkt 4 / 4.2.

  • Immer häufiger denken Kleingärtner daran, sich die Arbeit mit vermeintlich wertvollen Hilfsmitteln erleichtern zu können.

  • Im Web werden ja auch viele Pflanzenschutzmittel mit biologisch abbaubar, Boden- und Wasser-unschädlich, Insekten-freundlich angepriesen.

  • Da ist die Freude groß, wenn man denkt DIE Lösung gefunden zu haben. Bei so vielen guten Eigenschaften kann "Kleingärtner" nichts verkehrt machen.

Leider falsch gedacht. Herbizide / Pestizide (Unkrautvernichtungsmittel) usw. sind immer aus chemischen Strukturen zusammengesetzt.

 

Die Wirkung von synthetischen Pflanzenschutzmitteln wie Herbiziden auf Mensch und Umwelt ist umstritten.

 

Herbizide sind toxikologisch gut untersucht, allerdings ist aufgrund der vielfältigen chemischen Strukturen dieser Substanzen nicht auszuschließen, dass sich einige dieser Verbindungen in zukünftigen Untersuchungen als gefährlicher erweisen, als derzeit angenommen.

 

Damit beziehen wir uns auf den Punkt der Gartenordnung 4 / 4.2, die Anwendung chemischer Unkrautvernichtungsmittel ist verboten

 

Dieser Punkt der Gartenordnung unterscheidet nicht, ob biologisch abbaubar bzw. umweltverträglich oder nicht.

 

Bevor ein Kleingärtner Pflanzenschutzmittel zur Anwendung bringt, ist der verpflichtet sich vorab, entsprechende Informationen (Beratung) zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels, beispielsweise vom Pflanzenschutzamt, UBB- Bremen, Landesverband der Gartenfreunde Bremen oder auch von der Gartenfachberatung einzuholen!

 

Bereits seit 2001 besteht eine entsprechende gesetzliche Regelung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

 

Danach dürfen grundsätzlich nur solche Präparate eingesetzt werden, deren Verpackung, beziehungsweise Gebrauchsanweisung die Angabe Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig" bzw. Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig“ enthält.

 

Das bedeutet, dass Pflanzenschutzmittel ohne diese Vermerke nicht verwendet werden dürfen.

 

Bitte nutzt die oben erwähnten richtigen Ansprechstellen um herauszufinden welche Mittel in Kleingärten erlaubt sind, bevor es Ärger gibt.

mit sonnigen Grüßen vom Sommerdeich